Um eine ernsthafte Antwort auf diese Frage zu finden, muß man einen Blick in die Entstehungsgeschichte der BRD und der DDR werfen:
 
Am 15. September 1949 wurde Konrad Adenauer zum Kanzler der Bundesrepublik gewählt. In seiner Regierungserklärung sagte er: „Die Teilung Deutschlands wird eines Tages – das ist unsere feste Überzeugung – wieder verschwinden. Es besteht kein Zweifel, dass wir nach Herkunft und nach unserer Gesinnung zur westlichen Welt gehören.“ Am 21. Oktober 1949, die DDR war gerade gegründet, behauptete die Bonner Regierung vor dem Bundestag: „Die Bundesregierung ist … bis zur Erreichung der deutschen Einheit insgesamt die alleinige legitimierte staatliche Organisation des deutschen Volkes …“Von Adenauer stammt auch der überlieferte und berüchtigte Satz: "Lieber das halbe Deutschland ganz, als das ganze Deutschland halb." Allein damit ist die Legitimität der Behauptung, "alleinige legitime staatliche Organisation des deutschen Volkes" zu sein, vom ersten Bundesklanzler ad absurdum geführt worden. Da halfen auch keine juristischen Regularien, weder staats- noch völkerrechtlich. Die Spaltung Deutschlands in zwei Staaten wurde einseitig unter Bruch des Potsdamer Abkommens durch die BRD und deren atlantische Bündnsipartner und damit im krassen Widerspruch zum Völkerrecht vollzogen. Das hatte aber auch eine strafrechtliche Variante. Faktisch war jeder DDR-Bürger aus dem BRD-Rechtsverständnis ein Deutscher, der zeitweilig der Rechtshoheit der BRD entzogen war. Das Territorium der BRD betreten, hieß deshalb für jeden DDR-Bürger, der Jurisdiktion der BRD ausgeliefert zu sein und aus deren Rechtsverständnis für DDR-feindliche Aktivitäten gebraucht und missbraucht werden zu können. Kein Staat kann eine solche völkerrechtswidrige Praxis dulden, so auch nicht die DDR. In diesem Sinne war das also auch eine Frage des Schutzes der DDR-Bürger. So wurden über 40 Jahre seitens der BRD alle Maßnahmen ergriffen, um die DDR zu vereinnahmen,entsprechend der Hallstein-Doktrin. Über Rundfunk und Fernsehen wurden die Menschen ideologisch beeinflusst. Gleichzeitig wurden DDR-Bürger beeinflusst, ihren Staat illegal zu verlassen, zum Teil mit Hilfe von Schleuserbanden. Dadurch erlitt die DDR schweren Schaden.
Zusätzlich vermehrten sich in der BRD die Spionageorganisationen.
- Antikommunistische Kampfbündnisse;
- Kampfgruppe gegen die Unmenschlichkeit;
- Untersuchungsausschuss „Freiheitlicher Juristen“;
- Ostbüro der SPD Berlin.

Hinzu kamen Fluchthelfer aller Schattierungen.
Da war es eindeutig, dass die DDR die Reisefreiheit einschränken musste, um eine weitere Abwerbung ihrer Bürger und ihre Anwerbung zu Spionagezwecken zu verhindern.
Die DDR hatte zu über 150 Staaten diplomatische Beziehungen, was schon bedeutsam war für die Achtung, die sie genoss.Nur die BRD begnügte sich mit einer „Ständigen Vertretung“ in der DDR.
Die DDR war gezwungen, gegen subversive Maßnahmen und ideologische Angriffe vorzugehen. Sie ermöglichte jedoch nach gründlicher Prüfung Reisen zu familiären Zwecken nach Westberlin und in die BRD. Dienstliche Reisen wurden genehmigt, wenn es für Fragen der Politik und der Wirtschaft und zu Verhandlungen mit Regierungsvertretern der BRD notwendig war. 
Ein zweites Problem war der finanzielle Aspekt. Die BRD war es, die einen politisch diktierten und ökonomisch völlig unberechtigten Wechselkurs zwischen der BRD-Mark und der Mark der Deutschen Notenbank (Mark der DDR) festgelegt hatte. Darauf aber konnte sich die Regierung der DDR nicht einlassen. Das hatte aber weitreichend schädliche ökonomische Auswirkungen, die in Folge auch die Reisefreiheit einschränkte. Die DDR war durch diese Wechselkurspolitik der BRD nicht in der Lage, ihren Bürgern für Privatreisen ausreichend Westmark zur Verfügung stellen. Auf diese Weise hat die BRD selbst dazu beigetragen, dass die Reisefreiheit eingeschränkt wurde. Man könnte auch sagen, sie hat den größten Teil der DDR-Bürger ausgesperrt, und sie war sich dessen bewusst.
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